Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung
35469 Allendorf Lumda

Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Sandra Henneberg
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda) 05.06.2020

Antrag: Straßenausbaubeiträge abschaffen

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

die Faktion von BÜNDNISS 90 DIE GRÜNNEN beantragen, ab sofort keine Anliegerbeiträge für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Allendorf (Lumda) zu erheben.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen der Stadt Allendorf (Lumda) vom 09.09.2011 wird aufgehoben. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Aufhebungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung und Sanierung von Straßen stellt viele Beitragspflichtige angesichts der hohen Beitragsforderungen vor große finanzielle Probleme.

Deshalb ist die Straßenbeitragspflicht in erhebliche Kritik geraten
Seit mehreren Jahren haben sich die Verwaltung und die Stadtverordneten mit dem Thema Straßenausbaubeiträge befasst. Die Stadtverordneten konnten sich durch verschiedene Beiträge von Gastrednern informieren, welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Varianten haben.

Eine Bürgerversammlung zu diesen Themenkomplex wurde ebenfalls durchgeführt. Eine Entscheidung, welche Variante an Straßenausbaubeiträgen zukünftig erhoben werden sollen, wurde bis zum heutigen Tag noch nicht getroffen. Zwischenzeitlich wurde ein Straßenkataster in Auftrag gegeben. Um den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft Rechtssicherheit zu geben sollten aus Sicht der Grünen Fraktion die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden.

Eine 100 % Gerechtigkeit gibt es bei allen drei Varianten nicht. Sollte zukünftig aufgrund des Straßenkatasters eine oder mehrere Straßen grundhaft erneuert werden, betragen die Planungen bis zur Ausführung erfahrungsgemäß mehrere Jahre.

Die anfallenden Straßenausbaubeiträge sollen bei Bedarf über die Grundsteuer finanziert werden, demzufolge ist für die Erhöhung der benötigten Grundsteuererhebungspunkte eine eigene Kostenstelle einzurichten. Über diese Kostenstelle sind alle zukünftig geplanten Straßenausbaubeiträge der Stadt abzurechnen.

Viele Eigentümer werden von anfallenden Straßenausbaubeiträgen völlig unvorbereitet getroffen. Für einige werden die Beiträge sogar zu einer Existenzbedrohung. Viele junge Familien und auch Rentner können die Beiträge kaum stemmen.

Oft können die Beiträge auch nicht über Kredite finanziert werden. Beispielsweise das hohe Alter der Betroffenen oder ein erst kürzlich erfolgter Immobilienerwerb bei jungen Familien können hier schnell zu einem finanziellen Debakel führen.

Auch wenn finanztheoretisch Beiträge hierfür begründbar sind, hält die Fraktion von BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN es für problematisch, Finanzinstrumente anzuwenden, die von den Menschen weder verstanden noch akzeptiert werden.
Die häufig vorgeschlagene Alternative, wiederkehrende Beiträge zu erheben, halten wir aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten und bürokratischen Aufwands nicht für sinnvoll.

Da das Land Hessen den Kommunen freistellt, zukünftig auf Beiträge der Anlieger für den Straßenausbau zu verzichten, sollte die Stadt Allendorf (Lumda) von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, auch wenn der Gesetzgeber bisher noch keine finanzielle Kompensation für die Kommunen, die zukünftig auf diese Einnahmen verzichten, geregelt hat.

Wer eine vollständige Finanzierung der kommunalen Straßenausbaulast aus Landesmitteln wünscht, muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob dann auch das Land über die Prioritäten und den Umfang der Instandsetzung der Straßen entscheiden soll.

Der Unterhalt der kommunalen Straßen gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge. Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt. Instandsetzungen und Erneuerungen sind deshalb auch von der Allgemeinheit zu finanzieren.

Der Vorteil der Grundsteuer-Variante ist, dass sie sehr einfach umzusetzen und leicht anzupassen ist. Weiterhin könne sie – anders als Straßenausbaubeiträge oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge – an Mieter weitergegeben werden. Da dadurch sehr viele Bürger zahlen müssten, wird der Einzelne geringer belastet.

Als jährliche Zahlung kann sie zudem besser eingeplant werden. Soweit ausreichend Finanzmittel generiert werden können, ist der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsanlagen für die Stadt mit einem wesentlich geringeren (personellen / finanziellen) Aufwand umsetzbar. Vorhandene Verwaltungsressourcen können effektiver eingesetzt werden. Zudem würden die Kosten und die Arbeitszeit für anfallende Rechtsstreite wegfallen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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