Die Fraktion von Bündnis 90/DIE Grünen stellt folgenden Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen einen Beirat „Zukunft Allendorf“ (bestehend aus ortsansässigen Fachleuten) einzuberufen, der im Austausch mit den Bürgern eine ganzheitliche Zielformulierung entwirft.
Eingebunden sind im Wesentlichen die Bereiche Baulandbevorratung, Altstadtentwicklung, Verkehr (Auto, Fahrrad, Fußgänger), Erzeugung von Energie (Wärme, Strom) und Infrastruktur von Wasser/Abwasser, Strom und Kommunikation.
Auf Basis der zusammen mit den Bürgern formulierten ganzheitlichen Zielen werden von Fachleuten Planungen zu Erreichung dieser Ziele entworfen.
Begründung:
Einzelne Mosaiksteine ergeben nur dann ein Bild wenn es eine ganzheitliche „Bildidee“ gibt.
Ohne ein Gesamtkonzept führen Einzelmaßnahmen zu höheren Kosten und einem schlechteren Ergebnis für die Bürger und die Kommune. In diesen Entwicklungsprozess ist es wichtig, Bürger und Fachleute aus dem Ort einzubeziehen, um diese an der Stadtentwicklung mitwirken lassen zu können.
Beispiele:
EDEKA und Ärztehaus verbessern und bündeln Angebote für die Bürger. Allerdings vor der Stadt und nicht in der Stadt. Der EDEKA-Markt auf dem Sportplatz und das Ärztehaus am Standort „Lumdahöfe“ hätte „Leben in die Bude“ gebracht. Auch für viele kleine Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Durch ganzheitliche Ideenfindung sind vermeidbare Fehler zu verringern, die im Nachhinein nur schwer auszugleichen sind.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Die Harmonie der Weihnachtszeit
Advent steht für Ankunft und so wünschen wir auch euch, dass Ihr immer dort ankommt, wo Ihr im Leben hinwollt. Frohe und besinnliche Weihnachten für euch und eure…
Weiterlesen »
Ausgabe No. 3
Wussten Sie schon, dass… 1. alle Stadtverordneten ein iPad haben um die Unterlagen für die Sitzungen abrufen zu können? Jetzt gab es technische Probleme. Michael Carl unterstützt die Stadtverordneten bei…
Weiterlesen »
Ausgabe No. 2
Wussten Sie schon, dass… 1. Betreiberverträge für Kindergärten Dienstleistungsverträge sind und dem europäischen Vergaberecht unterliegen. Das bedeutet, dass die Vergabe solcher Verträge europaweit ausgeschrieben werden müssen – dies hat das…
Weiterlesen »