Allendorfer Grüne beantragen einen Akteneinsichtausschuss zur Klärung der intransparenten Vorgänge Kauf/Verkauf „Futterwiese“ in Allendorf (Lumda)

An den Stadtverordnetenvorsteher

Thomas Benz237036logo_weiss1

Bahnhofstraße 14

35469 Allendorf (Lumda)                                                      Allendorf, den 06.01.2017

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten
Stadtverordnetenversammlung zu setzen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung von Allendorf (Lumda) beantragt mit dem nachfolgenden Antrag die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses.

 Der Antrag lautet wie folgt:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung von Allendorf (Lumda) beantragt die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß (§ 50 Abs. 2 Satz 2 HGO) zur Klärung der Vorgänge, um den Erwerb und Verkauf der Futterwiese durch die Stadt Allendorf/Lumda sowie der finanziellen, rechtlichen und praktischen Folgen.

Die Ausschussbesetzung soll sich nach dem „Stärkeverhältnis“ der Fraktionen zusammensetzen (§ 62 Abs. 2 Satz 1 HGO). Die Fraktionen benennen in diesem Fall die Ausschussmitglieder (§ 62 Abs. 2 Satz 2 HGO). Demzufolge soll ein separater Ausschuss gebildet werden.

Es sollen insbesondere nachfolgende Fragen geklärt und Vorgänge überprüft werden:

1.)    Sind durch Handlungen in Zusammenhang mit dem Verkauf der Flächen für das          Ärztehaus   finanzielle Nachteile für die Stadt entstanden und wer hat diese ggf. zu verantworten?

2.)    Wurden zu den einzelnen Verfahrensschritten die erforderlichen Abstimmungen in und mit den politisch Verantwortlichen getroffen? Falls nein, wo gab es Unschärfen oder rechtliche Beanstandungen hierzu?

II.)   Vorgelegt werden sollen:

1.)   Alle Akten und Unterlagen (dazu gehört u. a. sämtlicher Schriftwechsel mit dem Investor und allen an der Realisierung des Projektes beteiligten Stellen) der Stadt Allendorf/Lumda in Zusammenhang mit der Realisierung des Ärztehauses auf der Futterwiese.

2.)   Der notarielle Kaufvertrag und sämtlicher Schriftwechsel hierzu.

3.)   Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung

Die betreffenden Mitarbeiter und die Bürgermeisterin sind verpflichtet dem Ausschuss alle relevanten Fragen bezüglich der geschäftsbezogenen Vorfälle vollumfänglich und gewissenhaft innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und die Unterlagen zu dem geforderten Zeitpunkt, bzw. den Zeitpunkten vorzulegen.

Sollten sich im Laufe des Überprüfungsverfahren weitere Fragen ergeben oder Unterlagen benötigt werden, welche zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen können, sind diese vom Vorsitzenden des Akteneinsichtsausschusses in schriftlicher Form der Verwaltung vorzulegen.

Der Ausschussvorsitzende berichtet auf Verlangen und nach Abschluss der Überprüfung dem Stadtparlament und dem Magistrat über die gewonnenen Erkenntnisse bzw. das Ergebnis.
 Begründung:

Nach § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern.

In Zusammenhang mit der Realisierung des Ärztehauses wurden die politisch Verantwortlichen mit Tatsachen konfrontiert, welche die Vermutung zulassen, dass erforderliche Abstimmungen zu dem Kaufpreis des Grundstückes für das MedZentrum (Ärztehaus) nicht getroffen wurden, welches für die Stadt im Ergebnis Mindereinnahmen verursacht hat. Beträge in sechsstelliger Höhe lassen sich nicht ausschließen.

Aufgrund der finanziellen Tragweite sowie der praktischen Bedeutsamkeit der Sache für die Stadt Allendorf/Lumda insgesamt, beantragen wir daher die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses. Dieser ist erforderlich um eine Klärung der Vorgänge zum Erwerb und Verkauf der Futterwiese durch die Stadt Allendorf/Lumda herbeiführen zu können. Evtl. finanzielle, rechtliche und praktischen Folgen sind aufzuzeigen.

Durch die vorgesehene Überprüfung können tatsächliche Sachverhalte dargestellt und somit weiteren Gerüchten ggf. vorgebeugt werden. Die politisch Verantwortlichen erhalten einen Überblick über die tatsächlichen Abläufe, die bisher nicht vollumfänglich dargelegt wurden.

Weiterhin sendet dieser Antrag ein Signal an die Bevölkerung, dass das Parlament seine Aufgabe zu einer sparsamen Haushaltsführung aber auch zur Schaffung von Transparenz in unklaren Fällen wahrnehmen möchte.

Sandra Henneberg

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel