Kinderbetreuung in Allendorf Lumda, was ist möglich was muss sein?

Pressemitteilung BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Allendorf Lumda               08.12.2011

Kinderbetreuung 2013, was ist möglich was muss sein?

Mit dieser Fragestellung lud der Ortsverband von BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN am vergangenen Mittwoch (07.12.2011) zu einer offenen Diskussionsrunde in den Künstlerhof Arnold ein. Als Referent konnte man den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und Stadtverordneten der Stadt Gießen Herrn Klaus-Dieter Grothe gewinnen.

Christian Zuckermann

Christian Zuckermann

Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung in der Tätigkeit als Kinder und Jugendpsychiater berichtete Herr Grothe zunächst über Bedürfnisse von Kindern aus entwicklungspsychologischer Sicht. Er machte deutlich, warum eine außerfamiliäre Betreuung für viele Kinder notwendig ist. Er nannte z.B. veränderte Familiensituationen, den anstieg der Klein bzw. ein Kind Familien und die veränderte berufliche Situationen der Familien in der eine deutlich höhere Flexibilität erwartet wird. Aus Sicht von Herrn Grothe brauchen Kinder nicht nur die Eltern, sondern auch andere Erwachsene. Sie müssen lernen Kontakt aufzunehmen und Grenzen zu erfahren. Der klassische Begriff der Betreuung sei heute nicht mehr zeitgemäß. Eine Kindertagesstätte ist für ihn vielmehr ein spezieller Förderort, in dem Kinder Fähigkeiten erlernen, die nicht in der Familie vermittelt werden können. Es ginge um deutlich mehr als nur Betreuung oder Beaufsichtigung.

Im verlauf des Gespräches ging Herr Grothe dann darauf ein, wie man es schaffen kann, diese gewonnenen Erkenntnisse in Einklang mit gesetzlichen Vorgaben zu bringen. In Gießen möchte man z.B. alle Kindergärten zu Familienzentren umzuformen. Das sei ein nicht einfacher Prozess. Sowohl die in der Betreuung tätigen aber auch die Eltern müssen aufeinander zugehen. Das Familienzentrum sollte ein Ort der Kommunikation, des Lernens und der Unterstützung sein. Es gibt erhöhten Beratungs- und Förderbedarf. Das habe erkannt und versucht dem gerecht zu werden. Ab dem 1.1.2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3 Jährige. Als dieses gesetzlich geregelt wurde, ist man davon ausgegangen es sei ausreichend, wenn für 35% aller in der Kommune lebenden unter Drei Jährigen ein Betreuungsplatz bereit gestellt wird. In Gießen hat man sich entschieden diesen Richtwert auf 42% auszuweiten, um Familien besser zu unterstützen.

Die Situation ist in Allendorf natürlich eine andere, darin waren sich alle einig. Dennoch wird es auch in Allendorf nötig sein genügend U3 Betreuungsplätze zu schaffen. Als Richtwert nannte Grothe die gängige Praxis 70% institutionelle Plätze und 30% abgedeckt durch anerkannte Tagespflege. Für die Kommunen gilt der Richtwert der 35% ab 2013, der Landkreis als Jugendhilfeträger muss das gewährleisten. Bei aktuell 94 betroffenen Kindern entspricht das einer Zahl von 39 Betreuungsplätzen. Angesichts der leeren Kassen dürfte es schwierig sein dieses Ziel zu erreichen. In der weiteren Diskussion wurde deutlich, dass das Thema unbedingt weiterverfolgt werden muss, um zum einen den betroffenen Eltern gerecht zu werden, aber auch den Standort Allendorf als lebenswert und attraktiv zu erhalten. Der Zuzug von jungen Familien oder das Ausüben eines Berufes darf nicht an fehlenden Betreuungsplätzen scheitern. Ob man in Allendorf allerdings tatsächlich 39 Betreuungsplätze benötigt wurde angezweifelt.

Es kam zum ende der Veranstaltung der Wunsch auf, den zuständigen Mitarbeiter des Kreisjugendamtes für Kindertagesstättenentwicklung in den Sozialausschuss der Stadt einzuladen, damit dieser über den geplanten Ausbau und die Umsetzung der Mindestverordnung für Allendorf Lumda berichtet.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel