Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir von Bündnis 90/Die Grünen Allendorf (Lumda) haben Ihnen online einen Musterstimmzettel als Bild zur Verfügung gestellt. So können Sie bereits jetzt sehen, welche Bewerberinnen und Bewerber für welche Partei oder Wählergruppe antreten.
Außerdem haben wir einen kurzen Text für Sie zusammengestellt, in dem wir noch einmal erläutern, wie Sie kumulieren und panaschieren können und worauf Sie bei der Briefwahl besonders achten sollten.
Informationen zum Kumulieren, Panaschieren und zur Briefwahl bei der Kommunalwahl am 15. März 2026, Wie Sie Ihre Stimmen richtig vergeben
Bei der Kommunalwahl stehen Ihnen insgesamt 23 Stimmen zur Verfügung. Diese können Sie auf verschiedene Arten vergeben:
- Listenstimme (die einfachste Möglichkeit)
Sie setzen ein Kreuz bei einer Partei oder Wählergruppe. Damit werden alle 23 Stimmen automatisch auf die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste verteilt, in der Reihenfolge, wie sie dort aufgeführt sind.
- Kumulieren – Stimmen auf einzelne Personen häufen
Wenn Ihnen bestimmte Personen besonders wichtig sind, können Sie diesen bis zu drei Stimmen geben. Das funktioniert so:
- Sie suchen die betreffende Person auf dem Stimmzettel.
- Sie tragen 1, 2 oder 3 Stimmen bei dieser Person ein oder markieren die entsprechende Anzahl.
- Sie können mehrere Personen kumulieren – solange Sie insgesamt nicht mehr als 23 Stimmen vergeben.
- Panaschieren – Kandidierende verschiedener Listen wählen
Sie dürfen Ihre 23 Stimmen frei auf Personen aus unterschiedlichen Parteien oder Listen verteilen. Beispiele:
- Sie geben einigen Personen einer Liste jeweils eine Stimme,
- anderen Personen einer anderen Liste zwei oder drei Stimmen,
- oder Sie kombinieren Listenstimme und Einzelstimmen (wenn Sie eine Listenstimme setzen, dürfen Sie zusätzlich einzelne Personen anderer Listen streichen oder zusätzlich Stimmen vergeben – solange die Gesamtzahl 23 nicht überschreitet).
Wichtige Hinweise zur Gültigkeit des Stimmzettels
- Maximal 23 Stimmen sind erlaubt. Mehr Stimmen machen den Stimmzettel ungültig.
- Weniger als 23 Stimmen sind, erlaubt – der Stimmzettel bleibt gültig.
- Nur ein Listenkreuz setzen. Mehrere Listenkreuze können zur Ungültigkeit führen.
- Wenn Sie einzelnen Personen keine Stimme geben möchten, können Sie diese durchstreichen.
- Beim Panaschieren und Kumulieren müssen die Eintragungen klar lesbar sein.
Hinweise zur Briefwahl
Ab dem 2. Februar 2026 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Allendorf (Lumda) abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis mit.
Sie können die Unterlagen auch schriftlich beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis spätestens 22. Februar 2026 per Post bei Ihnen angekommen sein – damit bleibt genug Zeit, die Briefwahl zu beantragen.
Wichtig für eine gültige Briefwahl
Ihr Wahlbrief muss spätestens am 15. März 2026 um 18:00 Uhr im Bürgerbüro oder im städtischen Briefkasten eingegangen sein. Wahlbriefe, die später eintreffen, werden nicht mehr gezählt.
Die Unterlagen müssen von der wahlberechtigten Person selbst ausgefüllt und unterschrieben werden. Nur wenn diese Person Hilfe braucht, darf jemand anderes unterstützen – das muss dann auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt werden.
Geben Sie Ihre Unterlagen nicht an Dritte weiter, die ohne Ihre Kontrolle den Stimmzettel ausfüllen oder abgeben könnten.
Besonders älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern empfehlen wir, sich möglichst nur von Familienangehörigen helfen zu lassen.


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