Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Ortsverband Allendorf
Totenhäuser Weg 20
35469 Allendorf Lumda)
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Sandra Henneberg
Bahnhofstraße 14
35469 Allendorf (Lumda) 15.02.2018
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung von Allendorf (Lumda) beantragt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) möge beschließen:
Die Satzung über die Benutzung der städtischen Feld- und Waldwege (Feldwegeordnung) der Stadt Allendorf (Lumda) mit ihrer Gültigkeit vom 20.02.1976 wird durch folgende Änderungssatzung ersetzt:
§ 1-8 behalten ihre Gültigkeit
§ 9 Pflichten der Angrenzer
(1) – wie gehabt
(2) – wie gehabt
(3) – wie gehabt
(4) Neu: Das Bearbeiten oder Umpflügen der Wegebankette ist verboten, die gesamte Wegeparzelle ist bei der Ausbringung von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln auszusparen.
Das zur Bewirtschaftung von Kulturen erforderliche Wenden von Maschinen und Geräten darf nicht auf dem Weg erfolgen.
(5) Neu: Das Mulchen der Wegränder ist in der Zeit von April bis Oktober untersagt.
Die Mähhöhe darf in dieser Zeit 30 cm nicht unterschreiten.
Die Mähtiefe darf in dieser Zeit bei einer Seitenstreifenbreite von bis zu einem Meter maximal 50cm betragen.
Bei einer Seitenstreifenbreite von über einem Meter sollen mindestens 50 cm nicht gemäht werden. Die Maht muss abgefahren werden.
Die Mähintervalle müssen in dieser Zeit mindestens acht Wochen Abstand haben.
§ 10 bis 13 behalten ihre Gültigkeit
§ 14 wird angepasst
Begründung:
Immer wieder ist das Umpflügen, der sogenannte „Landklau“, zum Nachteil der Wegbreite bei Feldwegen Thema in den Ortsteilen. Ebenfalls das Zerstören oder unpassierbar (Verschmutzung/ Verschlammung) machen durch Wendemanöver und die damit verbundene Zerstörung bestehender Wege. (Punkt 4)
Der Erhalt der Artenvielfalt, das Schaffen von Vegetationszonen, wichtige Nahrungsquellen für Kleinstlebewesen (Igel, Nager, Insekten usw.) sicherstellen, bedeutet achtsamen Umgang mit unseren Möglichkeiten.
Durch Punkt (4) und (5) tragen wir mit einer kleinen Maßnahme erheblich dazu bei.
Das Abpflügen von Ackerrainen stelle kein Kavaliersdelikt dar. Neben dem widerrechtlichen Aneignen fremden Eigentums und der Zerstörung der letzten Lebensräume von Feldhasen und Rebhühnern in der Feldflur, komme es hierdurch zur nachhaltigen Schädigung der Wege selbst.
Grundsätzlich sind Feldwege, gleich ob befestigt oder unbefestigt, in ihrem Bestand zu erhalten. Sofern Feldwege ohne Genehmigung des Eigentümers umgenutzt worden sind, sind diese auf Grund der Bestimmungen dieser Satzung durch den Verursacher wiederherzustellen.
Helmut Wißner
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