Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Karl Heinz Erbach
Bahnhofstrasse 14
35469 Allendorf/Lda 15.04.2014
Sehr geehrter Herr Erbach,
wir bitten Sie diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetensitzung zu nehmen.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung von Allendorf (Lumda) beantragt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Allendorf/ Lumda wird beauftragt, mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Gießen und dem Forstamt Wettenberg umgehend Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, eine Einschränkung der forstlichen Nutzung im Stadtwald oder in Teilen des Stadtwaldes – insbesondere am Homberg – als sog. Ökokonto-Maßnahme anerkannt zu bekommen und als solche in der künftigen Forsteinrichtungsplanung zu verankern.
Zu den Gesprächen sollen der Revierförster, Herr Krautzberger, Vertreter der Fraktionen und ortskundige Naturschützer hinzugezogen werden.
Begründung:
Im Antrag der Kollegen von der SPD-Fraktion aus dem Mai 2012 wurde eingehend die künftige Bewirtschaftung des Stadtwaldes behandelt. Insbesondere unter Punkt vier des Antrages wurde die Frage der Alternativen hinsichtlich der Bewirtschaftungs- und Nutzungsintensität in den über 100-jährigen Buchenbeständen für die kommende Periode der Forsteinrichtung sowie deren Auswirkung auf die Kosten der Bewirtschaftung, den Ertrag, den Erholungswert und die ökologische Funktion des Waldes gestellt. Der seinerzeitige Antrag wurde von den Stadtverordneten der Stadt Allendorf einstimmig beschlossen. Der angeforderte Bericht jedoch bis heute nicht vorgelegt.
In Folge des Antrages fand lediglich eine Ortsbegehung am Homberg statt. Zuvor war im Ausschuss für Baufragen, Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Energie mittels einer Präsentation über eine mögliche zukünftige Waldbewirtschaftung berichtet worden.
Unstrittig ist, dass große Teile des Stadtwaldes, insbesondere die Buchen-Altholzbestände am Homberg, eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung besitzen. So wurden am Homberg im Jahr 2012 Kleinabendsegler und Breiflügelfledermaus nachgewiesen. Mit dem Vorkommen der Bechsteinfledermaus und anderer wertgebender Arten ist zu rechnen. Die derzeitige Bewirtschaftung wird jedoch in wenigen Jahrzehnten dazu führen, dass der Altholzanteil in unserem Wald erheblich abnehmen wird. Dadurch sind nicht nur die Wald bewohnenden Fledermäuse in ihren Populationen bedroht, sondern auch Schwarzspecht, Dohle und Hohltaube, die ebenfalls auf Baumhöhlen angewiesen sind.
Nach § 44 Abs. 4 BNatSchG gilt die forstwirtschaftliche Nutzung als ordnungsgemäß, soweit sich der Erhaltungszustand der europäischen Vogelarten und streng geschützter Arten wie der genannten Fledermäuse nicht verschlechtert. Mit der Fortführung der derzeitigen Nutzung läuft die Stadt Allendorf (Lumda) somit auf längere Sicht Gefahr, naturschutzrechtliche Bewirtschaftungsauflagen ohne entsprechende Kompensation der Ertragsausfälle in Kauf nehmen zu müssen. Von der vielen Waldbesitzern noch immer nicht bewussten strafrechtlichen Relevanz nach Umweltschadensrecht (§ 19 BNatSchG) einmal ganz abgesehen.
Bei einer freiwilligen Rücknahme des Einschlags hingegen würde der Stadt sogar die Chance erwachsen, diese als Ökokonto-Maßnahme anerkannt und damit die Ertragsausfälle zumindest in Teilen kompensiert zu bekommen. Der Erholungswert unseres Waldes bliebe erhalten. Am Homberg, der mit seinen wertvollen Buchen darüber hinaus auch der Saatgutgewinnung dient, würde sich dieser Weg besonders lohnen, da die weitere, eigentlich dem Standort angemessene Zunahme der Eschenanteile als Folge der Auslichtung der Altholzbestände wegen des grassierenden Eschensterbens wirtschaftlich sehr bedenklich ist.
Christian Zuckermann
(Fraktionsvorsitzender)
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